Alles, was neu ist, ist für Jugendliche schick, und es gilt, die neuen Möglichkeiten auszuprobieren und zu nutzen, wobei Nutzen und Schaden von den Jugendlichen manchmal nicht unterschieden werden können. Und so liest man in den letzten Monaten von mehreren Vorfällen an Schulen, bei denen mit dem Mobiltelefon und seiner Foto– und Videofunktion nicht nur Schabernack getrieben wurde, sondern strafbare Handlungen die Folge waren.
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) beinhaltet eine Vielzahl von Strafbestimmungen hinsichtlich der missbräuchlichen Nutzung von Telefonen und anderen mobilen Digitalgeräten. Dabei sind auch Schülerinnen und Schüler vor Strafverfolgung nicht gefeit. Ab 14 Jahren sind Minderjährige strafmündig (§ 19 StGB) und können für begangene Straftaten verantwortlich gemacht werden. Solche Straftaten können begangen werden durch Bild- und Videoaufnahmen, durch Tonaufnahmen, durch „Besitz“ von Gewalt-, Porno- und Nazi-Inhalten, und durch Weitergabe von illegalen Inhalten auf mobilen Digitalgeräte.
Wir - die Gesamtkonferenz der Gervasius-Realschule - haben daher zur Vorbeugung ab sofort folgenden Zusatz in unsere Hausordnung aufgenommen: "Mobiltelefone, Foto- und Videokameras sind für den Unterrichtsbetrieb nicht nötig und müssen deshalb auf dem ganzen Schulgelände ausgeschaltet sein. Schülern, die solche Geräte eingeschaltet haben, werden diese Geräte abgenommen. Die Geräte werden im Schulbüro aufbewahrt und nur einem Elternteil wieder ausgehändigt. Die Benutzung von tragbaren Musikabspielgeräten während des Unterrichts und während der Pausen ist verboten. Schülern, die solche Geräte benutzen, können diese Geräte abgenommen werden. Die Geräte werden erst am nächsten Tag wieder ausgehändigt."
Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie im Internet finden unter www.polizei-beratung.de, www.handywissen.info und www.handysektor.de
Jörg-Dietrich Kaufmann